16 außer ihren im Geschlechtsregister+ eingetragenen männlichen Personen, vom Dreijährigen an aufwärts,+ allen, die der tagtäglichen Sache entsprechend zum Haus Jehovas kamen, für ihren Dienst, gemäß ihren Obliegenheiten, nach ihren Abteilungen.
9 Wen wird einer in der Erkenntnis+ unterweisen, und wen wird einer Gehörtes* verstehen lassen?+ Die von der Milch Entwöhnten, die von den Brüsten Entfernten?+