15 Und das Fleisch des Danksagungsschlachtopfers seiner Gemeinschaftsschlachtopfer soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden. Er soll nichts davon aufheben bis zum Morgen.+
6 Und dorthin sollt ihr eure Brandopfer+ und eure Schlachtopfer und eure Zehnten*+ und den Beitrag eurer Hand+ und eure Gelübdeopfer+ und eure freiwilligen Gaben+ und die Erstgeburten eures Großviehs und eures Kleinviehs bringen.+