2 Und es soll geschehen, wenn der Böse es verdient, geschlagen zu werden,*+ daß dann der Richter ihn hinlegen und ihm vor sich Streiche geben lassen soll+ nach der Zahl, die seiner bösen Tat entspricht.
26 Und was einen jeden betrifft, der nicht ein Täter des Gesetzes deines Gottes+ und des Gesetzes des Königs wird, an ihm möge ohne Verzug Gericht geübt werden, es sei zum Tode+ oder zur Verbannung+ oder zur Geldbuße+ oder zum Gefängnis.“*