19 Du sollst deinen Bruder keine Zinsen zahlen lassen,+ Zinsen für Geld, Zinsen für Nahrung,+ Zinsen für irgend etwas, wofür man auf Zinsen Anspruch erheben mag.
2 Und es soll für das Volk ebenso werden wie für den Priester; für den Knecht ebenso wie für seinen Herrn*; für die Magd ebenso wie für ihre Herrin; für den Käufer ebenso wie für den Verkäufer; für den Verleiher ebenso wie für den Borger; für den Zinsnehmer* ebenso wie für den Zinszahlenden.*+