19 ‚Verflucht ist, wer das Recht+ eines ansässigen Fremdlings,+ eines vaterlosen Knaben und einer Witwe+ beugt.‘+ (Und alles Volk soll sprechen: ‚Amen!‘)
17 Lernt Gutes tun;+ forscht nach dem Recht;+ weist den Bedrücker zurecht;+ fällt [einen] Rechtsspruch für den vaterlosen Knaben;+ führt die Rechtssache der Witwe.“+