17 Wenn wir also Kinder sind, sind wir auch Erben, nämlich Erben Gottes, doch Miterben+ mit Christus, vorausgesetzt, daß wir mitleiden+, damit wir auch mitverherrlicht+ werden.
14 der* ein im voraus gegebenes Unterpfand*+ unseres Erbes+ ist, zum Zwecke der Befreiung durch* ein Lösegeld+ des besonderen Besitzes+ [Gottes]*, zum Lobpreis seiner Herrlichkeit.