15 Die Brusttasche der Rechtsprechung+ soll von einem Kunststicker angefertigt werden. Sie soll wie das Ẹphod aus Gold, blauem Faden, purpurroter Wolle, karmesinrotem Garn und feinem Leinenzwirn bestehen.+
9 Sie war quadratisch, wenn man den Stoff doppelt legte. Sie fertigten die Brusttasche an, die doppelt gelegt so lang und breit war wie die Spanne einer Hand*.