Brooklyner Obergericht entscheidet zugunsten der Zeugen Jehovas
IN DEN vergangenen Jahren hat das Predigtwerk der Zeugen Jehovas in der ganzen Welt große Fortschritte gemacht. Deshalb wurden weitere Fabrikräume erforderlich, in denen Bibeln und Hilfsmittel zum Bibelstudium gedruckt werden können.
Im engen Zusammenhang mit diesem Fortschritt steht auch der Kauf eines Wohnblocks an der Clark Street Nr. 1 in Brooklyn (New York). Dieser Wohnblock, der vor sieben Jahren gekauft wurde, sollte renoviert werden und dann Personen, die in der nahe liegenden Druckerei der Watchtower Society arbeiten, als Wohnung dienen.
Man ließ den Mietern dieses Wohnblocks jahrelang Zeit, sich eine andere Wohnung zu suchen. Außerdem wurden sie in vielerlei Weise unterstützt, so half man ihnen unentgeltlich beim Umzug und stellte ihnen zu diesem Zweck auch Lastwagen zur Verfügung. Schließlich waren dreißig der zweiundvierzig Wohnungen leer. Nachdem die Baugenehmigung erteilt war, begann man mit den Instandsetzungsarbeiten.
Doch das städtische Amt für Miet- und Wohnwesen ersuchte das Brooklyner Obergericht, eine Verfügung zu erlassen, um die Vollendung dieser Bauarbeiten zu verhindern. Als Grund wurde angegeben, durch die Bauarbeiten würden die Mieter, die noch in diesem Wohnblock wohnten, „belästigt“. Die Klage wurde im März 1971 eingereicht.
Während der Gerichtsverhandlung stieß Richter Charles J. Beckinella immer wieder zum Kern der Sache vor. Als der Anwalt der Kläger von den eigentlichen Streitfragen abwich, ermahnte ihn der Richter nachdrücklich, bei der Sache zu bleiben: „Wir wollen diesen Fall weiterbehandeln ... Sie wollen nur Zeit vergeuden.“ Als der Anwalt den Leiter der Bauarbeiten über seine Ausbildung befragte, befahl Richter Beckinella ihm, damit aufzuhören. Als er dennoch fortfuhr, unterbrach ihn der Richter mit den Worten: „Über welche Ausbildung verfügte Moses? Welche Ausbildung hatte Jesus genossen?“ Er zeigte, daß die Ausbildung des Aufsehers mit dem Fall nichts zu tun hatte. Andere Fragen, die ebenfalls nicht dazu gehörten, behandelte der Richter ähnlich.
Anfang Mai fällte Richter Beckinella sein Urteil, in dem er u. a. ausführte: „Der Beweis wurde nicht erbracht, daß die Beklagten durch die Instandstellungs- und Umbauarbeiten irgendwie gegen das Gesetz verstoßen hätten. Die unterbreiteten Beweise zeigen, daß alle Vorschriften der Gemeindebehörde, die für solche Dinge zuständig ist, zu ihrer Zufriedenheit eingehalten worden sind.“ Er erwähnte auch, daß die Umbauarbeiten längst fertig wären und die Mieter nicht mehr gestört würden, hätten sie sich nicht dagegen gewehrt. Die Klage wurde somit abgewiesen, und nun hofft man, daß die Instandstellungsarbeiten zu Ende geführt werden können.