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Unser Königreichsdienst 1989
km 11/89 S. 3

Bezirkskongresse 1990

Hiermit geben wir die Daten und Orte der Bezirkskongresse für 1990 bekannt:

12. bis 15. Juli: Berlin, Hannover, Mannheim I (nur Italienisch), Saarbrücken

19. bis 22. Juli: Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen (nur Türkisch), Hamburg, Mannheim II, Reutlingen (nur Griechisch), Stuttgart

26. bis 29. Juli: Köln (auch in Englisch), Kaiserslautern (nur Französisch), Mannheim III, Meckenheim (nur Griechisch), Möllbergen (nur Spanisch), Nürnberg, München (nur Jugoslawisch)

2. bis 5. August: München (voraussichtlich)

Für Gehörlose wird das Programm in Hamburg, Köln und München dargeboten.

Die Zuteilungen und Einladungen für den Besuch der Bezirkskongresse erfolgen — mit einigen Ausnahmen — im wesentlichen wie im Jahre 1989.

Wir möchten jedoch schon jetzt eine Bitte aussprechen, daß alle Verkündiger, wenn irgend möglich, so planen möchten, daß sie den Kongreß besuchen, für den sie vorgesehen und eingeladen worden sind (Schreiben vom 31. Oktober 1989). Dies würde der Kongreßorganisation bei der allgemeinen Planung für Sitzplätze, Toiletten, Unterkünfte und Verpflegung eine große Hilfe sein. Jeder würde einen passenden Platz bekommen und die Kongreßstätte wird nicht überfüllt, da überall Vorkehrungen für die eingeladene Anzahl Besucher getroffen werden. Die Brüder werden nicht enttäuscht, weil sie keinen Sitzplatz bekommen, wie das in diesem Jahr bei einigen Kongressen geschehen ist, bei denen die Besucherzahlen wesentlich höher waren, als die Zahl der eingeladenen Verkündiger.

In Verbindung mit der Verpflegung würde jeder, der dies wünscht, auch versorgt werden können, und es würden nicht Nahrungsmittel übrigbleiben, die verderben können, weil weniger Besucher anwesend sind, als eingeladen wurden und für die geplant worden ist. Bei anderen Kongressen würden nicht eine Anzahl Besucher ohne Verpflegung sein müssen, da wegen der nicht vorauszusehenden Anwesendenzahl zuwenig Verpflegung zur Verfügung steht.

Auch möchten wir bereits den Hinweis über die Verwendung von Kinderwagen wiederholen. Wenn Eltern abgeraten wird, Kinderwagen zum Kongreß mitzubringen, dann geschieht dies nicht, um es ihnen zu erschweren, einen Kongreß mit ihren Kindern zu besuchen. Wir entsprechen damit den Gesetzen des Cäsars, und es dient in erster Linie dem Schutz des Kindes und auch anderer Besucher. Viele Eltern haben bereits der Empfehlung entsprechend Tragetaschen für ihre Kinder benutzt.

Es ist bestimmt ein Zeichen unserer „Gottergebenheit“, wie wir es in diesem Jahr anläßlich der Bezirkskongresse hörten, wenn wir gegebenen Hinweisen und Empfehlungen Aufmerksamkeit schenken und sie beachten. Schon im voraus bedanken wir uns bei allen, die uns und die Kongreßorganisation darin unterstützen und so ihren Brüdern gegenüber Rücksichtnahme und Liebe bekunden (Heb. 6:10).

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