Für die geistigen Bedürfnisse der Gehörlosen sorgen
1 Eine zunehmende Zahl gehörloser Personen fühlt sich zum vortrefflichen Hirten hingezogen und gibt sich Jehova Gott hin (Joh. 10:3, 11). Die anderen in der Versammlung, besonders die Ältesten, müssen die geistigen Bedürfnisse unserer gehörlosen Brüder und Schwestern berücksichtigen.
2 Den Bedürfnissen der Gehörlosen abhelfen: Wo geeignete Übersetzer vorhanden sind, werden Vorkehrungen getroffen, die Versammlungszusammenkünfte in die Zeichensprache zu übersetzen. Wenn niemand in der Versammlung die Zeichensprache beherrscht, kann es angebracht sein, gehörlose Personen auf nahe gelegene Versammlungen aufmerksam zu machen, wo diese Möglichkeit besteht. Sollten im weiteren Umkreis keine Vorkehrungen dieser Art bestehen, könnten ausgewählte Verkündiger abwechselnd neben den Gehörlosen sitzen und ihnen anhand von Notizen die Hauptpunkte vermitteln, über die gesprochen wird.
3 Vorkehrungen im Kreis und in der Versammlung: Der Kreisaufseher koordiniert Vorkehrungen für die Übersetzung in die Zeichensprache auf Kreis- und Tagessonderkongressen. Ein Ältester oder ein geeigneter Dienstamtgehilfe kann als Koordinator ausgewählt werden. Mehrere vorbildliche, geeignete Brüder und Schwestern können damit betraut werden, das Kongreßprogramm zu übersetzen. Nach demselben Grundsatz kann in der Versammlung vorgegangen werden, um sicherzustellen, daß in angebrachter Weise für die Bedürfnisse der Gehörlosen gesorgt wird.
4 Die Gehörlosen sollten, wenn möglich, von ihrem Platz aus die Übersetzer und die Bühne im Blickfeld haben. Das trifft sowohl auf die Versammlungszusammenkünfte als auch auf Kreiskongresse zu. In den Versammlungszusammenkünften sollte der Übersetzer vorzugsweise sitzen, wenn die Zahl der gehörlosen Anwesenden klein ist. Die Ältesten werden ermuntert, wenn möglich einen reifen gehörlosen Bruder zu Rate zu ziehen, wenn es um spezielle Empfehlungen in bezug auf passende Sitzmöglichkeiten geht.
5 Die Ältesten können beschließen, daß einige Zusammenkünfte ausschließlich in Zeichensprache durchgeführt werden sollten, wenn ein geeigneter Übersetzer vorhanden ist, der als Ältester oder Dienstamtgehilfe dient, und die Zahl der gehörlosen Brüder und Schwestern dazu berechtigt. Das Versammlungsbuchstudium könnte die erste wöchentliche Zusammenkunft sein, für die das vorgesehen wird. Falls die Versammlung andere der fünf wöchentlichen Zusammenkünfte in der Zeichensprache (oder in einer anderen Sprache als Deutsch) abhalten möchte, sollten die Ältesten unser Büro von ihrem Wunsch unterrichten. Es gilt zu beachten, daß von den meisten gehörlosen Erwachsenen in diesem Land die allgemeine Gebärdensprache bevorzugt wird.
6 Die Kommunikation zwischen den Gehörlosen und allen anderen mag zwar von beiden Gruppen besondere Anstrengungen erfordern, aber alle in der Versammlung sollten sich bemühen, einander kennenzulernen, damit ein echter Austausch von Ermunterung erfolgen kann (Heb. 10:24). Durch diesen Geist unter den Brüdern werden sich alle Neuen willkommen fühlen.