Bekanntmachungen
◼ Empfohlene Veröffentlichungen für März: Erkenntnis, die zu ewigem Leben führt. Gezielte Anstrengungen werden unternommen, Heimbibelstudien einzurichten. Wenn jemand diese Publikation bereits hat, kann Die Prophezeiung Daniels — Achte darauf! angeboten werden. April und Mai: Wir bieten den Wachtturm und das Erwachet! an. Werden Rückbesuche bei Interessierten gemacht, die beispielsweise das Gedächtnismahl oder andere theokratische Veranstaltungen besucht haben, aber nicht aktiv mit der Versammlung verbunden sind, konzentrieren wir uns darauf, das Buch Den allein wahren Gott anbeten anzubieten. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, ein Heimbibelstudium einzurichten, vor allem, wenn jemand bereits das Erkenntnis-Buch und die Erwartet-Broschüre studiert hat. Juni: Lerne von dem großen Lehrer. Wenn jemand sagt, er habe keine Kinder, bieten wir die Erwartet-Broschüre an und bemühen uns, Heimbibelstudien einzurichten.
◼ Das Zweigbüro nimmt keine Literaturbestellungen von einzelnen Verkündigern an. Der vorsitzführende Aufseher sollte dafür sorgen, dass jeden Monat bekannt gegeben wird, wann die Versammlung ihre monatliche Literaturbestellung an das Zweigbüro schickt, damit alle, die selbst Literatur bestellen wollen, dies dem Literaturdiener mitteilen können. Bitte achtet darauf, welche Veröffentlichungen Artikel auf besonderen Wunsch sind.
◼ Für Verkündiger, die rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Religionszugehörigkeit erwarten, sowie für Versammlungen ganz allgemein stehen Unterlagen zur Verfügung, um ihnen juristisch beizustehen sowie das Königreichswerk zu schützen. Dies mag beispielsweise Fragen des Sorgerechts, mutwillig erfolgte Sachbeschädigungen am Königreichssaal oder Fälle religiöser Verunglimpfung und Diskriminierung etwa an Schulen betreffen. Gemäß den Rundschreiben der Religionsgemeinschaft ist es nützlich, wenn ihr euch möglichst frühzeitig, bevor Rechtsanwälte tätig werden, über die Ältestenschaft an das Bethel wendet. Nützliche allgemeine Informationen zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht finden sich in den Erwachet!-Ausgaben vom 8. Dezember 1997, 22. April 1991 und 22. Oktober 1988 sowie in der Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung — Wenn ein Elternteil Zeuge Jehovas ist (2000), die von der Religionsgemeinschaft unter anderem für alle Versammlungsbibliotheken bereitgestellt worden ist.
◼ Der Sekretär sollte darauf achten, dass das regionale Baukomitee über den Status aller getauften Verkündiger, die den „Fragebogen für Königreichssaalbauhelfer“ (S-82) abgegeben haben, auf dem Laufenden gehalten wird. Falls sich der Status eines freiwilligen Helfers ändert, zum Beispiel, wenn er umzieht oder zum Dienstamtgehilfen oder Ältesten ernannt wird, sollte umgehend ein neues Formular ausgefüllt und dem regionalen Baukomitee zugesandt werden. Ändert sich die Postadresse oder die Telefonnummer eines freiwilligen Helfers oder steht er in der Versammlung nicht mehr in gutem Ruf, dann sollten die Ältesten das regionale Baukomitee sofort brieflich informieren. Alle ausgefüllten S-82-Formulare in der Versammlungsablage sollten dem Kreisaufseher bei seinem Besuch in der Versammlung zur Durchsicht vorliegen.