Bekanntmachungen
◼ September: Was lehrt die Bibel wirklich?. Unser Ziel ist, beim ersten Besuch ein Bibelstudium einzurichten. Wenn jemand das Buch bereits hat, könnten wir ihm kurz zeigen, wie damit ein Bibelstudium durchgeführt wird. 1. bis 19. Oktober: Der Wachtturm und Erwachet!. Hat jemand Interesse, können wir mit dem Traktat Möchten Sie die Bibel besser kennenlernen? versuchen, ein Bibelstudium einzurichten. 20. Oktober bis 16. November: Sonderaktion mit dem Faltblatt Hätten Sie gern eine Antwort?. 17. bis 30. November: Was lehrt die Bibel wirklich?. Unser Ziel ist, Bibelstudien einzurichten. Dezember: Der größte Mensch, der je lebte. Eltern könnte man auch das Buch Lerne von dem großen Lehrer anbieten.
◼ Der November eignet sich mit seinen fünf vollen Wochenenden hervorragend für den Hilfspionierdienst.
◼ Der Sondervortrag zum Gedächtnismahl 2009 wird in der Woche vom 20. April 2009 gehalten. Das Thema wird später bekannt gegeben. In Versammlungen, die an dem betreffenden Wochenende den Kreisaufseher zu Besuch haben oder einen Kongress besuchen, wird der Sondervortrag eine Woche später gehalten. Er sollte auf keinen Fall vor der Woche vom 20. April gehalten werden.
◼ Das Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2009, die Wachtturm- und Erwachet!-Jahrgänge 2008 sowie Watchtower Library, Ausgabe 2008 auf CD-ROM sollten bis spätestens 1. November 2008 bestellt werden. Eine Liste der Sprachen, in denen diese Artikel verfügbar sein werden, erscheint in der monatlichen „Bekanntmachung an alle Versammlungen“. Beachtet bitte, dass Watchtower Library, Ausgabe 2008 nur für Personen gedacht ist, die zur Versammlung gehören, und nur über die Versammlung bezogen werden kann. Verkündiger, die hauptsächlich mit Watchtower Library arbeiten, könnten überlegen, ob sie überhaupt noch Jahrgänge bestellen möchten.
◼ Die Versammlungskonten für Juni, Juli und August sollten von einem Beauftragten der Ältestenschaft geprüft werden. Sie sollten nicht zweimal hintereinander von demselben Bruder geprüft werden. Nach dem Vorlesen des nächsten Rechnungsberichtes wird der Versammlung mitgeteilt, dass die Prüfung erfolgt ist. (Siehe „Anweisung zur Führung der Versammlungskonten“ [S-27-X, 1/07].)