Eine Mutter bekundet Ehrfurcht vor dem Leben
ANFANG des Jahres 1970 traten bei der in New York wohnenden Frau B. plötzlich Blutungen auf. Da sie nicht aufhörten, beschloß sie, einen Arzt aufzusuchen.
Am 29. Januar wurde sie von einem Arzt untersucht, der in dem Stadtteil Bronx einen guten Ruf haben soll. Frau B. hatte regelmäßig Anti-Baby-Pillen genommen, dennoch war sie, wie der Arzt feststellte, schwanger. Er sagte jedoch, er könne keine Lebenszeichen feststellen und glaube nicht, daß der Embryo lebe. Er nahm an, daß die Blutungen von Gewächsen an der Niere und der Gebärmutter herrührten.
Am gleichen Tag wurde Frau B. zu weiteren Untersuchungen in ein Krankenhaus in Manhattan geschickt. Am darauffolgenden Donnerstag, es war der 5. Februar, wurde ihr das Ergebnis der Untersuchungen mitgeteilt. Sie hatten ergeben, daß Frau B. schwanger war. Doch der Arzt war der Meinung, daß der Embryo nicht am Leben bleiben würde.
Abort empfohlen
Da der Arzt der Meinung war, es bestehe keine Aussicht auf eine normale Geburt, empfahl er einen Abort. Er schlug eine Ausschabung vor. Bei dieser Methode wird der Embryo von der Gebärmutterwand abgeschabt. Der Arzt erklärte Frau B., wenn das nicht geschehe, würde durch das tote Kind eine Infektion hervorgerufen und so ihr Leben in Gefahr gebracht.
Frau B. erklärte, daß sie, solange die Möglichkeit bestehe, daß das Kind lebe, ihr Einverständnis zu einem Abort nicht gebe, denn das würde gegen das Gesetz Gottes verstoßen. Sie war ein Zeuge Jehovas und wußte, daß die Einleitung einer Fehlgeburt in Gottes Augen Mord ist. (2. Mose 21:22, 23; 1. Joh. 3:15; Offb. 22:15) Der göttliche Standpunkt in dieser Sache war für sie wichtiger als alles andere.
Darauf rief der Arzt die Mutter von Frau B., die vor der Tür wartete, und sagte auch ihr, was er empfehlen würde. Frau B. wiederholte, daß sie, nicht einverstanden sei, worauf der Arzt erklärte, er lehne jegliche Verantwortung für die möglichen Folgen ab.
Frau B. suchte den Arzt im Februar noch zweimal auf. Er beharrte bei seiner Meinung, obwohl die Untersuchungen ergaben, daß das Kind immer noch lebte.
Empfahl ebenfalls einen Abort
Im März wurde Frau B. an einen anderen Arzt in New York überwiesen. Nachdem er sie das erstemal untersucht hatte, sagte er, es scheine, daß das Kind nicht lebe. Auch er empfahl einen Abort, erklärte aber, es sei zu spät für eine Ausschabung, da das nur am Anfang der Schwangerschaft möglich sei.
Bei einer fortgeschrittenen Schwangerschaft wird ein Abort anders ausgeführt. Eine Operation ähnlich dem Kaiserschnitt wird ausgeführt, indem in die schwangere Gebärmutter ein Einschnitt gemacht wird, um den Fetus zu entfernen. Oder durch die Scheide wird eine Salzlösung eingespritzt, um den Fetus abzutöten und Wehen einzuleiten.
Der zweite Arzt sagte, es sei nur eine Frage der Zeit, bis sie eine Fehlgeburt hätte. Früher oder später würde der Körper die abgestorbene Frucht sowieso ausstoßen.
Eine andere Diagnose
Interessant ist auch, was sich in der Zwischenzeit ereignete. Eines Tages fiel Frau B., die wegen der Blutungen stark geschwächt war, in Ohnmacht.
Ihre Schwester brachte sie sofort in ein Krankenhaus auf Long Island. Dort wurde sie geröntgt, und aufgrund des Röntgenbildes wurde dann erklärt, sie sei nicht schwanger.
Die Schwester der Frau B., eine examinierte Krankenschwester, verlangte, das Röntgenbild zu sehen. Sie fragte dann, was die dunkle Stelle im Unterleib sei. Man erklärte ihr, das sei der „Stuhl“, eine Folge von Verstopfung.
Als die Schwester von Frau B. fragte, warum Frau B. immer stärker werde, wenn sie doch nicht schwanger sei, antwortete man ihr, Frau B. habe einen „Bierbauch“. Frau B. trank jedoch während ihrer ganzen Schwangerschaft weder Bier noch irgendein anderes alkoholisches Getränk.
Später zeigte es sich, daß die Diagnose völlig falsch gewesen war.
Lebenszeichen
Im Mai gab dann der zweite Arzt zu, daß er wahrscheinlich Herztöne höre. Er erklärte, Frau B. könne nach dieser angemessenen Zeit der Schwangerschaft damit rechnen, das Kind zur Welt zu bringen. Da er aber nicht mehr als Geburtshelfer tätig war, überwies er sie an einen anderen Arzt in Bronx. Dieser Arzt untersuchte Frau B. und bestätigte als erster, daß das Kind tatsächlich lebte. Er merkte sie in dem jüdischen „Memorial“-Krankenhaus in Manhattan für die Entbindung vor.
Am 4. September ging Frau B. in dieses Krankenhaus, weil sie wehenartige Schmerzen im Unterleib hatte, und man machte eine Röntgenaufnahme. Frau B. wurde erklärt, daß das Kind noch zu klein sei. Auch war die Rede davon, daß es möglicherweise deformiert oder anormal sein werde. Diese Meinung hatten schon vorher andere Ärzte geäußert.
Die wehenartigen Schmerzen wurden nicht unterstützt, um die Geburt einzuleiten, da man der Meinung war, man sollte dem Kind noch etwas Zeit geben, sich weiter zu entwickeln. Doch der Arzt sagte, wenn das Kind bis Ende September nicht komme, müßte Frau B. durch Kaiserschnitt entbunden werden. Bis dahin wäre dann das Kind einige Wochen über die Zeit.
Ein Junge
Am 19. September 1970 ging Frau B. erneut ins Krankenhaus. Diesmal gebar sie auf ganz normale Weise einen über sechs Pfund schweren strammen Jungen, der in jeder Hinsicht normal war. Ein Kaiserschnitt war nicht nötig. Jetzt hat das Ehepaar B. außer den drei Mädchen noch einen Jungen.
Nach der Geburt erklärte sich Frau B. einverstanden, sich noch die Gewächse entfernen zu lassen. Die Krankenschwestern wollten sie um jeden Preis dazu bewegen, sich Blut übertragen zu lassen. Sie sagten, wenn sie eine Blutübertragung ablehne, würde sie „ihr Leben riskieren“. Als sie dennoch ablehnte, weil eine Bluttransfusion gegen das Gesetz Gottes verstößt, sagten sie, ihre Handlungsweise sei „gräßlich“. Doch einige von diesen Schwestern assistierten den Ärzten, die legale Abtreibungen machten. Frau B. wies sie darauf hin, daß sie inkonsequent seien, weil sie sie überreden wollten, ihr „Leben zu retten“, andererseits aber mithelfen würden, Leben zu töten. — Apg. 15:20, 29.
Frau B. dachte, es sei am besten, nach Hause zu gehen und sich von ihrem Arzt behandeln zu lassen, damit sie wieder zu Kräften komme und ihr Blut aufbauen könne. Später wäre sie dann in einem besseren Zustand für die Operation.
Diese ganze Erfahrung zeigt, wie weise es ist, den Gesetzen Gottes zu gehorchen und sich nicht zu voreiligem Handeln verleiten zu lassen. Die ersten beiden Ärzte gaben ihren Rat bestimmt in aller Aufrichtigkeit, aber wäre er befolgt worden, hätte es ein Leben gekostet. Weil Frau B. ‘Gott mehr gehorchte als den Menschen’, also Gottes Gesetz über alles andere stellte, wurde ein Leben gerettet. — Apg. 5:29.