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  • Jehovas Zeugen in Sorgerechtsfall rehabilitiert
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Erwachet! 1993
g93 8. 10. S. 15

Jehovas Zeugen in Sorgerechtsfall rehabilitiert

INGRID HOFFMANN kämpfte seit der Mitte der 80er Jahre um das Sorgerecht für ihre beiden Kinder. Als Österreicherin war sie von Geburt an als Katholikin erzogen worden. Sie hatte einen Katholiken geheiratet und 1980 einem Sohn sowie 1982 einer Tochter das Leben geschenkt. Doch 1983 wurde die Scheidung eingereicht. Beide Seiten beanspruchten das Sorgerecht für die Kinder. Der Vater behauptete, die Religion der Mutter — die inzwischen eine Zeugin Jehovas geworden war — würde den Kindern schaden und ihnen eine normale, gesunde Kindheit vorenthalten. Als Beweis führte er unter anderem die Weigerung der Zeugen an, gewisse in Österreich übliche Feiertage zu begehen, sowie ihre Ablehnung von Bluttransfusionen (Apostelgeschichte 15:28, 29).

Diese Scheinargumente konnten jedoch nicht überzeugen. Sowohl die erste wie auch die zweite Instanz schlossen sich seiner Argumentation nicht an und übertrugen das Sorgerecht der Mutter. Im September 1986 stieß jedoch der Oberste Gerichtshof von Österreich das Urteil der unteren Instanzen um. Er erkannte auf eine Verletzung des österreichischen „Bundesgesetzes über die religiöse Kindererziehung“ durch die unteren Instanzen. Dieses Gesetz verlangt, daß katholisch geborene Kinder auch als Katholiken erzogen werden. Das Gericht entschied ebenfalls, daß es nicht im besten Interesse der Kinder läge, wenn man zuließe, daß sie als Zeugen Jehovas erzogen würden.

Welche Möglichkeiten blieben Ingrid Hoffmann, um gegen solche unverhohlenen religiösen Vorurteile anzugehen? Im Februar 1987 wurde ihr Fall der Europäischen Kommission für Menschenrechte vorgelegt. Diese Kommission, die sich aus Juristen aus verschiedenen Mitgliedstaaten des Europarates zusammensetzt, legte am 13. April 1992 den Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Verhandlung vor.

Am 23. Juni 1993 fällte der Gerichtshof sein Urteil. Darin heißt es: „Der europäische Gerichtshof geht daher davon aus, daß es Unterschiede in der Behandlung gegeben hat und daß diese Unterschiede auf der Religion basierten; diese Schlußfolgerung wird durch den Ton und die Ausdrucksweise der Urteilsbegründung des [österreichischen] Obersten Gerichtshofs in den Ausführungen zu den praktischen Konsequenzen der Religion der Beschwerdeführerin bestätigt. Solch ein Unterschied in der Behandlung ist diskriminierend“ (Kursivschrift von uns). Weiter wird ausgeführt, daß der Oberste Gerichtshof „die Fakten anders bewertet hat, als die unteren Instanzen, deren Beurteilung zudem durch die Aussage von Fachleuten auf dem Gebiet der Psychologie gestützt wurde. Ungeachtet aller in Frage kommenden gegenteiligen Argumente ist eine Unterscheidung, die im wesentlichen allein auf einem Unterschied in der Religion basiert, nicht hinnehmbar.“

Mit fünf gegen vier Stimmen entschieden die Richter zugunsten von Ingrid Hoffmann und gegen Österreich mit der Begründung, Österreich habe sie auf Grund ihrer Religion diskriminiert und ihr Recht auf Erziehung ihrer Kinder verletzt. Außerdem billigten ihr die Richter mit acht gegen eine Stimme eine Entschädigung zu.

Dieser bemerkenswerte Sieg für die Religionsfreiheit kam nur einen Monat nach einem anderen Sieg vor demselben Gerichtshof, und zwar im Fall Kokkinakis gegen Griechenland, bei dem festgestellt worden war, daß Griechenland das Recht eines Mannes verletzt hatte, Gottes Wort von Haus zu Haus zu lehren. Freiheitsliebende Menschen in der ganzen Welt freuen sich, wenn solche Versuche, die Religionsfreiheit zu unterdrücken, vereitelt und die Persönlichkeitsrechte, wie die Anbetung Gottes und die Erziehung von Kindern gemäß biblischen Grundsätzen, geschützt werden.

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