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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1955
w55 1. 10. S. 606

Fragen von Lesern

● Jesus sagte: „Wer irgend dich auf deine rechte Backe schlägt, dem kehre auch die andere zu.“ Wie stimmt dies überein mit dem Recht auf Selbstverteidigung, an das Jehovas Zeugen glauben? — K. K., Vereinigte Staaten.

Jesus sagte nicht, daß, wenn jemand dich mit einer Keule oder mit geballter Faust geschlagen habe, du ihm erlauben solltest, dich nochmals zu schlagen. Wenn ein Angreifer dich körperlich verletzen will, so benutzt er eine Waffe oder ballt zum mindesten seine Faust, wenn er dich schlägt. Will er dich aber beschimpfen, dich demütigen oder zum Kampfe reizen, so mag er dich mit der offenen Hand schlagen. Ein Klaps ist kein Angriff in der Absicht, Schaden zuzufügen oder gar zu töten, sondern soll als Schimpf für den Geschlagenen gelten. Solch persönliche Beschimpfungen oder Versuche, jemanden zu einem Kampfe zu reizen, sollten den Christen nicht zu Vergeltungsmaßnahmen veranlassen. Wenn der Schlag gegeben wird und der Schlagende wartet dann, um das Ergebnis zu sehen, so wird der Christ nicht zurückgeben und sich so in einen Kampf verwickeln lassen.

Indes bedeutet diese Weigerung, Beschimpfung mit Beschimpfung zurückzuzahlen, nicht, daß Christen Pazifisten sind, oder daß sie nie zur Selbstverteidigung Zuflucht nehmen dürften. Christus Jesus selbst wird ausziehen, um den Kampf Jehovas in Harmagedon an der Spitze der himmlischen Heere zu schlagen. Christen, die als Geistgeschöpfe auferstehen, werden ihm in diesem Kriege dienen. In alten Zeiten kämpfte Jehovas Volk auf seine Weisung hin und mit seiner Hilfe. Heute verteidigen Christen zu Recht die Königreichsinteressen, ihre Versammlungsstätten, ihr Recht, sich zu versammeln, ihr Besitztum, ihre Brüder und Schwestern, ja ihr eigenes Leben. Sie bewaffnen sich nicht im voraus in der Erwartung von Unruhen. Doch wenn sie angegriffen werden, können sie Schläge abwehren und zu ihrer Verteidigung, nicht aber zum Angriff, den Schlag zurückgeben. Greift man sie auf öffentlichem Besitztum an, so werden sie Gesetzesbeamte zu Hilfe rufen oder, wenn es möglich ist, sich zurückziehen; in ihrem Heim jedoch oder in ihren Versammlungsstätten brauchen sie nicht den Rückzug anzutreten. Sie haben das schriftgemäße und das gesetzliche Recht auf Verteidigungsmaßnahmen. Sie verletzen dadurch nicht die Bestimmung der Worte Jesu in Matthäus 5:39, denn diese Worte beziehen sich auf persönliche Beschimpfungen, nicht auf Angriffe, die dazu bestimmt sind, jemandem ernsten Körperschaden zuzufügen.

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