Fragen von Lesern
● Warum mußte sich nach dem mosaischen Gesetz die Hand der Zeugen zuerst gegen einen zum Tode Verurteilten erheben? Enthält dieses Gesetz einen Grundsatz, der auch heute anwendbar ist?
Über Personen, die beim Volk Israel zum Tode verurteilt wurden, lesen wir in 5. Mose 17:5-7 (Me) folgendes: „[Du sollst] ... sie zu Tode steinigen. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll ein solcher, der sterben muß, den Tod erleiden ... Die Hand des Zeugen soll die erste sein, die sich zu seiner Tötung erhebt, danach die Hand des ganzen übrigen Volkes: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen!“
Nicht nur die Richter und älteren Männer des Volkes Israel waren verpflichtet, das Böse zu beseitigen, sondern alle Israeliten mußten eifrig für die wahre Anbetung eintreten, mußten streng darauf achten, daß der Name Gottes nicht geschmäht wurde und die Organisation rein erhalten blieb, damit das Volk einer Verurteilung zufolge der Gemeinschaftsverantwortung entging. Die Zeugen mußten ihren Eifer dadurch beweisen, daß sie bei der Vollstreckung des Urteils führend vorangingen. Diesen Eifer bewiesen zum Beispiel die Leviten, als sie gegen ihre israelitischen Brüder vorgingen, die am Sinai das goldene Kalb angebetet hatten, und auch Pinehas, der Levit, der den Simeoniter Simri damals umbrachte, als 24 000 Israeliten wegen der Unsittlichkeit, der sie in Verbindung mit dem Baal-Peor verfallen waren, sterben mußten. (2. Mose 32:25-29; 4. Mose 25:6-9) Eltern, die einen widerspenstigen, unverbesserlichen Sohn hatten, mußten diesen vor die Richter bringen. Sie durften ihn nicht vor der Todesstrafe schützen. Wer ein falscher Prophet oder abtrünnig wurde, durfte nicht verschont werden, selbst wenn es sich dabei um den eigenen Sohn oder die eigene Tochter handelte, denn die Liebe und die Treue zu Jehova Gott und seiner Organisation mußten sogar über die engsten Familienbande gestellt werden. — 5. Mose 21:18-21; 13:6-11.
Es ging dabei aber noch um einen anderen Grundsatz. Als Zeuge vor Gericht gegen jemand aufzutreten war noch lange nicht das gleiche, wie das Urteil zu vollstrecken, das heißt das Blut des Angeklagten zu vergießen. Das hätte einen Zeugen veranlassen sollen, sehr sorgfältig zu überlegen, was er aussagte. Ein Zeuge hätte sehr hartherzig sein müssen, wenn er trotz seines Wissens, daß er als erster die Hand zur Tötung gegen den Verurteilten erheben müßte, eine falsche Aussage gemacht hätte.
Läßt sich daher heute in der Christenversammlung jemand etwas Böses zuschulden kommen, so muß das Rechtskomitee der Versammlung den Fall untersuchen und dem Übeltäter unter Umständen die Gemeinschaft entziehen, um das Böse zu beseitigen. Aber auch die anderen Glieder der Versammlung sollten streng darauf achten, daß die Versammlung rein bleibt und ihr gutes Verhältnis zu Jehova bewahrt, selbst wenn ihnen der Schuldige so nahe steht wie ein Sohn oder eine Tochter. Jeder sollte bemüht sein, das, was er über den Fall weiß, auszusagen, und sollte keine Anhaltspunkte oder Beweise verschweigen, weil der Übeltäter vielleicht ein lieber Angehöriger oder ein Freund ist. Er sollte auch das Urteil des Komitees anerkennen und dessen Maßnahmen unterstützen. — Sach. 13:3.
Wir können aus diesem Gesetz aber noch etwas anderes lernen. Wir sollten sehr sorgfältig darauf achten, daß wir die Wahrheit aussagen, daß unser Zeugnis nicht ungenau oder fragwürdig ist. Wir dürfen uns nicht durch Voreingenommenheit oder durch eine vorgefaßte Meinung zu einer falschen, voreiligen, unvorsichtigen oder ungenauen Aussage verleiten lassen. Der große Richter, Jehova Gott, wird uns zur Rechenschaft ziehen. Wir sollten stets daran denken, daß nach dem Gesetz, das Gott den Israeliten gab, der falsche Zeuge die Strafe empfing, die er dem wünschte, gegen den er falsch ausgesagt hatte. — 5. Mose 19:18-20.
Somit können wir von diesem Gesetz, das den Israeliten gegeben worden war, für uns heute folgende zwei Grundsätze ableiten: 1. daß wir eifrig für die rechte und reine Anbetung Jehovas eintreten sollten, und 2. daß wir darauf bedacht sein sollten, als Zeugen nur die Wahrheit auszusagen, weil wir wissen, daß wir vor dem großen Richter, Jehova, stehen, der uns nach den Worten richtet, die wir bei einer solchen Gelegenheit äußern. — Matth. 12:36, 37.