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Königreichsdienst 1973
km 8/73 S. 7

Für Älteste

Die Ältestenschaft wird ohne Zweifel ihre September-Zusammenkunft bereits Anfang des Monats abhalten. Nachstehend sind einige Punkte aufgeführt, die der Aufmerksamkeit bedürfen. (Siehe Organisations-Buch, Seite 65—68, 71.)

1. Gibt es Brüder, die nun den Voraussetzungen entsprechen, um als Dienstamtgehilfen empfohlen zu werden? Wenn ja, so verwendet bitte das Formular S-2, um diese Empfehlungen zu machen.

2. Gibt es Dienstamtgehilfen, die nun die Voraussetzungen erfüllen, um als Älteste empfohlen zu werden? (Ein Bruder würde jetzt normalerweise nicht als ein Ältester empfohlen werden, ohne zuvor als Dienstamtgehilfe gedient zu haben, es sei denn, er ist zugezogen und war in der vorhergehenden Versammlung Ältester.)

3. Gibt es irgendwelche Älteste oder Dienstamtgehilfen, die den schriftgemäßen Erfordernissen nicht entsprechen und daher zur Entbindung empfohlen werden sollten? Sind irgendwelche verzogen oder verstorben, deren Name noch nicht gestrichen worden ist? Falls das zutrifft, so gebt das bitte auf dem Formular S-2 unter „Streichung“ an.

4. Der normale turnusgemäße Wechsel wird auf Seite 66 des Organisations-Buches beschrieben. Falls einige Älteste nicht dazu in der Lage sind, sich der Verantwortung anzunehmen, die ihnen durch den turnusgemäßen Wechsel normalerweise zukommen würde, wird die Ältestenschaft entscheiden, was unter den gegebenen Umständen am besten ist, wobei sie immer noch die Vorkehrung des turnusgemäßen Wechsels berücksichtigen wird.

5. Sobald die Ältestenschaft entschieden hat, wer der neue vorsitzführende Aufseher sein wird, wer als Predigtdienstaufseher, Bibelstudienaufseher usw. dienen wird, kann es der Versammlung bekanntgegeben werden. Sobald die Bekanntmachung erfolgt ist, können die Brüder beginnen, sich ihrer neuen Aufgaben anzunehmen. Falls die Ältestenschaft aber gedenkt, einen Bruder einzusetzen, der erst neuerdings der leitenden Körperschaft zur Ernennung zum Ältesten vorgeschlagen wurde, sollte man mit einer bestimmten Zuteilung warten, bis seine Ernennung zum Ältesten vorgenommen worden ist. (Die Versammlung wird von der Gesellschaft keinen Brief erhalten, durch den die Brüder für die verschiedenen Aufsichtsstellungen ernannt werden. Vielmehr wird der gegenwärtige vorsitzführende Aufseher der Gesellschaft auf dem Formular S-10 mitteilen, welche Brüder im Komitee dienen werden. Die Gesellschaft wird an ihn einen Brief senden und außerdem der Versammlung mitteilen, wer zum Ältesten und Dienstamtgehilfen ernannt wurde beziehungsweise welche Streichungen vorgenommen wurden.)

6. Falls es nützlich erscheint, Buchstudienleiter von einer Studiengruppe in eine andere zu versetzen, kann dies erwogen werden. Um zu entscheiden, ob dies ratsam wäre oder nicht, sollten die örtlichen Verhältnisse in Betracht gezogen werden.

7. Überprüft die verschiedenen Zuteilungen der Dienstamtgehilfen, und nehmt Änderungen vor, falls solche als ratsam erscheinen.

8. Der gegenwärtige vorsitzführende Aufseher sollte seinen Bericht über die Versammlung, den er an das Zweigbüro sendet, vorbereiten. Dieser Bericht sollte den Ältesten bei der Zusammenkunft im September vorgelesen werden. Dann sollte er ihn auf das Formular S-10 übertragen und an die Gesellschaft senden. Für die Versammlungsunterlagen sollte eine Kopie zurückbehalten werden.

Brüder, die jetzt in den verschiedenen Stellungen dienen, werden gern den Brüdern helfen, die bald diese Aufgaben übernehmen. Eine reibungslose Übertragung der Aufsicht wird für die ganze Versammlung von Nutzen sein. Wir blicken zu Jehova auf, damit er die Vorkehrungen für das kommende Jahr segne, so daß sie zu seiner Ehre und Verherrlichung gereichen.

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