Fragekasten
● In „Unserem Königreichsdienst“ für Juni 1977 wurde die folgende Frage aufgeworfen: „Wie sollte man zur Abwicklung geschäftlicher Angelegenheiten innerhalb der Versammlung eingestellt sein?“ Ist die darin enthaltene Antwort immer noch zutreffend?
Ja, was in diesem Fragekasten zum Ausdruck gebracht wurde, trifft immer noch zu. Der Ausdruck „geschäftliche Angelegenheiten“ mag vielleicht nicht von allen deutlich verstanden worden sein. Auch wenn Glieder der Versammlung gewissen Nutzen aus einer „geschäftlichen Angelegenheit“ ziehen und dies möglicherweise in Prospekten oder anderen Druckschriften von einzelnen Zeugen Jehovas oder Organisationen, mit denen sie verbunden sind, erwähnt wird, handelt es sich immer noch um eine „geschäftliche Angelegenheit“.
Der Königreichssaal sollte nicht als ein Wirkungskreis benutzt werden, um Reklame für irgendwelche Dienste oder Produkte zu machen. Wir wollen ihn ausschließlich für die Anbetung Jehovas gebrauchen, denn zu diesem Zweck wurde er errichtet.