Mit Gottesfurcht heiligen Dienst darbringen
1 Im Verlauf des Dienstjahres 1988 hat die Gesellschaft viele Briefe erhalten, in denen große Wertschätzung für das Kreiskongreßprogramm „Der alles übertreffende Wert des Dienstes für Jehova“ zum Ausdruck gebracht wurde. Was in diesen Briefen geäußert wurde, ist mit dem vergleichbar, was der Psalmist sagte: „Ein Tag in deinen Vorhöfen ist besser als tausend anderswo“ (Ps. 84:10). Wir wissen, daß jeder, der das wunderbare Vorrecht hat, Jehova zu dienen, genauso empfindet und daß auch ihr aus dem Programm Nutzen gezogen habt.
2 Das neue Kreiskongreßprogramm, das im September beginnen wird, steht unter dem Motto: „Mit Gottesfurcht heiligen Dienst darbringen“ (Heb. 12:28). Während die Welt Jehova törichterweise außer acht läßt und die Botschaft von seinem Königreich verschmäht, freuen wir uns über unser Vorrecht, mit Gottesfurcht heiligen Dienst darzubringen. Eine gesunde Furcht vor Jehova ist wirklich „der Weisheit Anfang“; sie ist „lauter“ und treibt uns an, seinen Willen zu tun (Ps. 19:9; 111:10). Das Kreiskongreßprogramm für das Dienstjahr 1989 wird uns helfen, noch besser zu verstehen, was die Furcht Jehovas bedeutet und wie wir sie in unserem Dienst für ihn bekunden können.
3 Das Programm wird uns zeigen, wie uns die Gottesfurcht in bezug auf unseren Dienst, unseren Versammlungsbesuch und unser tägliches Leben beeinflussen sollte. Es wird besprochen werden, daß wir jede Diskrepanz zwischen dem, was wir wissen, und dem, was wir tun, ausräumen müssen. Wenn wir unseren Gott ehren möchten, müssen wir nicht nur wissen, was zu tun ist, sondern das, was wir lernen, auch anwenden können, damit wir und andere Nutzen daraus ziehen können.
4 Der öffentliche Vortrag hat das Thema: „Warum sollten wir den wahren Gott fürchten?“ Ladet unbedingt diejenigen ein, mit denen ihr die Bibel studiert, und natürlich auch andere Interessierte. Wir werden gewiß alle unsere Angelegenheiten so planen, daß wir anwesend sein und vollen Nutzen aus dem großartigen zweitägigen Programm ziehen können. Euer Kreisaufseher wird euch davon unterrichten, wo und wann der Kreiskongreß für eure Versammlung vorgesehen ist.