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Unser Königreichsdienst 2008
km 4/08 S. 6

Fragekasten

◼ Kommt für einen Zeugen Jehovas ein Krankenhaus oder Pflegeheim infrage, dessen Träger eine religiöse Organisation ist?

Verschiedene religiöse Organisationen sind Träger von Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Solche Einrichtungen sind meist nicht zu dem Zweck geschaffen worden, „Babylon die Große“ zu unterstützen (Offb. 18:2, 4). Vielleicht wollte sich eine religiöse Organisation ursprünglich damit finanzieren. Einige dieser Einrichtungen tragen heute nur noch einen religiösen Namen, während andere noch teilweise kirchliches Personal beschäftigen.

Es ist einem Zeugen Jehovas, der die Dienste eines Krankenhauses oder eines Pflegeheims benötigt, selbst überlassen, ob er in eine Einrichtung geht, die mit einer religiösen Organisation in Verbindung stehen könnte. Der eine kann das vielleicht mit seinem Gewissen vereinbaren, der andere dagegen nicht (1. Tim. 1:5). Besondere Umstände mögen für die Entscheidung ausschlaggebend sein, und man tut gut, diese zu berücksichtigen.

Ein Krankenhaus oder Pflegeheim mit einem religiösen Namen mag beispielsweise das einzige in der näheren Umgebung sein. Oder es gibt zwar in der Nähe eine andere Einrichtung, doch diejenige, die möglicherweise mit einer religiösen Organisation verbunden ist, mag für eine bessere Behandlung bekannt sein. Ein solches Krankenhaus mit einem religiösen Namen ist vielleicht das einzige, das die benötigte Ausrüstung für eine erforderliche Behandlung hat, oder vielleicht ist es das einzige Krankenhaus, in dem der behandelnde Arzt oder Chirurg eine Belegstation betreut. Mitunter respektieren vielleicht Krankenhäuser, die irgendwie mit einer religiösen Organisation verbunden sind, unseren Standpunkt hinsichtlich der Verwendung von Blut, wohingegen einige private oder städtische Krankenhäuser das nicht tun mögen. Solche Umstände müsste man also bei der Entscheidung, in welche Einrichtung man geht, berücksichtigen.

Wer sich entschließt, in ein Krankenhaus oder Pflegeheim zu gehen, das irgendwie mit einer religiösen Organisation verbunden ist, könnte sich sagen, er nehme lediglich kostenpflichtige Dienste in Anspruch. Er könnte es so ansehen, als führe diese Organisation ein Unternehmen, und wenn die Kosten für dessen Dienste beglichen werden, wäre das kein unmittelbarer, freiwilliger Beitrag zur Unterstützung einer falschen Religion. Er würde lediglich für eine Sach- oder Dienstleistung aufkommen.

Selbstverständlich muss ein Zeuge Jehovas unter solchen Umständen sehr darauf achten, der falschen Anbetung fernzubleiben. Außerdem könnte man Pater, Pfarrer, Oberinnen oder ähnliche Personen, die in der Einrichtung arbeiten oder sie besuchen, nicht wie üblich mit ihrem religiösen Titel anreden (Mat. 23:9). Man müsste darauf achten, dass die Behandlung oder Dienstleistung eine rein geschäftliche Angelegenheit bleibt.

Bei der Aufnahme in das Krankenhaus kann man erwähnen, dass man ein Zeuge Jehovas ist und der Besuch von lokalen Ältesten erwünscht ist. Dadurch ist während des Aufenthalts angemessener geistiger Beistand gewährleistet (1. Thes. 5:14).

Gläubige Familienangehörige, Älteste und andere in der Versammlung sollten sich verantwortungsbewusst um die geistigen Bedürfnisse jedes älteren Bruders und jeder älteren Schwester kümmern, die in einem Pflegeheim wohnen, besonders wenn eine religiöse Organisation der Träger ist. Gewissenhaftigkeit in dieser Hinsicht ist für solche Ältere sehr ermunternd. Ferner wird vermieden, dass sie aus Versehen in Gottesdienste, Feiern oder ähnliche Aktivitäten einbezogen werden, die in solchen Einrichtungen üblich sind.

Jeder muss also selbst alle Umstände in Betracht ziehen und dann persönlich entscheiden, in welches Krankenhaus oder Pflegeheim er gehen möchte (Gal. 6:5).

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