Uns von Blut enthalten — ein neues Dokument ab 2010
Auf Wunsch der leitenden Körperschaft wurden die wichtigen Elemente aus dem „Dokument zur ärztlichen Versorgung“ und der „Ergänzenden Patientenverfügung und Vollmacht mit Betreuungsverfügung“ in einem neuen rechtlichen Dokument zusammengefasst. Es wird daher eine neue „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten“ zur Verfügung gestellt, die wir in Zukunft PaVo nennen werden.
Gehe die PaVo zu Hause unter Gebet durch und fülle sie gewissenhaft aus. Die PaVo ist auch ohne Bestätigung deiner Unterschrift gültig. Du kannst dir aber überlegen, ob du eine Bestätigung deiner Unterschrift vornehmen lassen möchtest.
Gib jedem Bevollmächtigten ein unterschriebenes Originalexemplar. Dein Original — keine Kopie — solltest du stets bei dir tragen. Mache vor dem Falten des Formulars Kopien für deine eigene Ablage und für deinen Arzt. Vielleicht möchtest du auch Familienmitgliedern oder Freunden eine Kopie zur Verfügung stellen.
Die PaVo ist unbefristet gültig und dient auch im Ausland als Ausdruck deines Willens. Die PaVo sollte umgehend benutzt und die bisherigen Dokumente sollten nicht mehr verwendet werden (es sei denn, Brüder oder Schwestern können kein neues Dokument mehr ausfüllen). Wenn du Änderungen an der PaVo vornehmen musst (z. B. Festlegungen, Bevollmächtigte, Adressen, Telefonnummern) oder das Dokument verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist, fülle einen neuen Vordruck aus.
Die Gruppenaufseher sollten sich erkundigen, ob sie Brüdern oder Schwestern beim Ausfüllen behilflich sein können. Der Sekretär sorgt dafür, dass alle Neugetauften sofort eine PaVo erhalten. Ungetaufte Verkündiger können den Inhalt der PaVo in eigenen Worten aufschreiben. Der „Ausweis“ (3/99) für Kinder von Zeugen Jehovas ist unverändert geblieben.
Dieser Artikel wird in der Dienstzusammenkunft für die Woche vom 1. Februar 2010 gebraucht.