15 Die Brusttasche der Rechtsprechung+ soll von einem Kunststicker angefertigt werden. Sie soll wie das Ẹphod aus Gold, blauem Faden, purpurroter Wolle, karmesinrotem Garn und feinem Leinenzwirn bestehen.+
15 Die Brusttasche der Rechtsprechung+ soll von einem Kunststicker angefertigt werden. Sie soll wie das Ẹphod aus Gold, blauem Faden, purpurroter Wolle, karmesinrotem Garn und feinem Leinenzwirn bestehen.+