17 für die Gabeln, die Schalen, die Kannen aus purem Gold und für das Gewicht der Goldschälchen,+ jedes Schälchens, und für das Gewicht der Silberschälchen, jedes Schälchens.
17 für die Gabeln, die Schalen, die Kannen aus purem Gold und für das Gewicht der Goldschälchen,+ jedes Schälchens, und für das Gewicht der Silberschälchen, jedes Schälchens.