8 Auch Dienstamtgehilfen+ müssen ernsthaft sein. Sie dürfen nicht doppelzüngig sein, nicht übermäßig viel Wein trinken und nicht auf unehrlichen Gewinn aus sein.+
8 Auch Dienstamtgehilfen müssen ernsthaft sein. Sie dürfen nicht doppelzüngig sein*, nicht übermäßig viel Wein trinken und nicht auf unehrlichen Gewinn aus sein.+