5Falls jemand* sündigt, weil er über etwas nicht aussagt, wovon er Zeuge geworden ist oder was er gesehen oder erfahren hat, obwohl er einen öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage* gehört hat,+ dann soll er sich für sein Vergehen verantworten.
5Falls nun eine Seele+ sündigt, indem sie eine öffentliche Verfluchung* gehört hat,+ und der Betreffende ist Zeuge, oder er hat es gesehen oder hat es erfahren, dann soll er sich, wenn er es nicht berichtet+, für sein Vergehen verantworten.