30 Ein Sündopfer, von dessen Blut etwas ins Zelt der Zusammenkunft gebracht wird, um an dem heiligen Ort Sühne zu leisten, darf jedoch nicht gegessen werden.+ Es soll verbrannt werden.
30 Kein Sündopfer aber, von dessen Blut+ etwas in das Zelt der Zusammenkunft hineingebracht wird, um an der heiligen Stätte Sühne zu leisten, soll gegessen werden. Es soll mit Feuer verbrannt werden.