9 Falls irgendjemand seinen Vater oder seine Mutter verflucht*, soll er unbedingt mit dem Tod bestraft werden.+ Weil er seinen Vater oder seine Mutter verflucht hat, ist er für seinen Tod selbst verantwortlich*.
9 Falls es irgendeinen Mann geben sollte, der auf seinen Vater und seine Mutter Übles herabruft,+ er sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden.+ Es ist sein Vater und seine Mutter, auf die er Übles herabgerufen hat. Sein eigenes Blut* ist auf ihm.+