39 Am 15. Tag des siebten Monats jedoch, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jehovas feiern.+ Der erste und der achte Tag sollen Tage völliger Ruhe sein.+
39 Indes solltet ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, das Fest+ Jehovas sieben Tage feiern.+ Am ersten Tag ist vollständige Ruhe, und am achten Tag ist vollständige Ruhe+.