28 Bringt er die Mittel für den Rückkauf jedoch nicht auf, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr beim Käufer.+ Im Jubeljahr bekommt er es dann wieder und kann zu seinem Besitz zurückkehren.+
28 Wenn aber seine Hand nicht [Mittel] genug findet, ihm zurückzuerstatten, so soll das, was er verkaufte, bis zum Jubeljahr in der Hand seines Käufers bleiben;+ und es soll im Jubeljahr [frei] ausgehen, und er soll zu seinem Besitz zurückkehren.+