33 Kauft ein Levịt sein Eigentum nicht zurück, soll das Haus in seiner Stadt, das er verkauft hat, im Jubeljahr ebenfalls an ihn zurückgehen.+ Die Häuser in den Levịtenstädten sind nämlich ihr Besitz unter den Israeliten.+
33 Und wo Eigentum der Levịten nicht zurückgekauft wird*, soll dann das in der Stadt seines Besitzes verkaufte Haus* im Jubeljahr [frei] ausgehen;+ denn die Häuser der Städte der Levịten sind ihr Besitztum inmitten der Söhne Israels.+