8 Hat das Opfer jedoch keinen nahen Verwandten, der die Entschädigung entgegennehmen könnte, soll sie Jehova gegeben werden und dem Priester gehören – mit Ausnahme des Sühneschafbocks, mit dem für den Schuldigen Sühne geleistet wird.+
8 Wenn aber dieser keinen nahen Verwandten* hat, dem der Schuldbetrag erstattet werden könnte, so gehört der Schuldbetrag, der Jehova erstattet wird, dem Priester,* mit Ausnahme des Sühnewidders, mit dem er für ihn Sühne leisten wird.+