12 Falls einer deiner Brüder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft wird und er dir sechs Jahre gedient hat, dann sollst du ihn im siebten Jahr freilassen.+
12 Falls dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft werden sollte,+ und er hat dir sechs Jahre gedient, dann solltest du ihn im siebten Jahr als Freigelassenen von dir wegsenden.+