6 Der Betreffende darf nur aufgrund der Aussage* von zwei oder drei Zeugen+ mit dem Tod bestraft werden. Die Aussage eines einzigen Zeugen genügt dafür nicht.+
6 Auf die Aussage* von zwei Zeugen oder von drei Zeugen+ sollte, wer sterben muß, zu Tode gebracht werden. Er wird nicht auf die Aussage eines einzigen Zeugen zu Tode gebracht werden.+