18 Der Lohn einer Prostituierten und der Lohn* eines Prostituierten* dürfen nicht in das Haus deines Gottes Jehova gebracht werden, um ein Gelübde zu erfüllen, denn beide sind für Jehova, deinen Gott, etwas Abscheuliches.
18 Du sollst den Lohn+ einer Hure* oder den Preis eines Hundes*+ nicht in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde, denn sie, ja sie beide, sind für Jehova, deinen Gott, etwas Verabscheuungswürdiges.