8 Die führenden Männer und die Ältesten entschieden: Wer nicht innerhalb von drei Tagen kommt, dessen ganzer Besitz wird beschlagnahmt*, und er wird aus der Gemeinschaft der aus der Gefangenschaft Zurückgekehrten ausgeschlossen.+
8 und jeder, der binnen drei Tagen gemäß dem Rat der Fürsten+ und der älteren Männer nicht käme+ — dessen ganze Habe sollte mit einem Bann+ belegt und er selbst aus der Versammlung der ins Exil Weggeführten ausgesondert+ werden.