Fußnote
b Es ist eine persönliche Entscheidung, ob man sich von einem ehebrecherischen Partner scheiden läßt oder nicht. Im Wachtturm vom 15. August 1993, Seite 5 und vom 15. Mai 1988, Seite 4—7 werden verschiedene Punkte aufgeführt, die einem unschuldigen Ehepartner bei der Entscheidung, eine schriftgemäße Scheidung zu erwirken oder nicht, helfen können.