Fußnote
b Im Wachtturm vom 15. Juni 1951 wurde gesagt, Hurerei bedeute „den willentlichen Geschlechtsverkehr von seiten einer unverheirateten Person mit einer Person vom andern Geschlecht“. In der Ausgabe vom 1. Juli 1952 wurde hinzugefügt, daß sich der Begriff, wie er in der Bibel gebraucht wird, auch auf geschlechtliche Unmoral bei Verheirateten anwenden läßt.