Fußnote
a In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Christ gegen einen Mitchristen eine schwerwiegende Straftat verübt, wie einen schweren Diebstahl, einen Angriff gegen die Person, eine Vergewaltigung oder einen Mord. In solchen Fällen wäre es nicht unchristlich, Strafanzeige zu erstatten, selbst wenn dies zu einem Gerichtsverfahren oder zu einem Strafprozess führen könnte.