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Fußnote

b In Webster’s New Collegiate Dictionary wird „Hurerei“ in erster Linie als „Geschlechtsverkehr zwischen zwei nicht miteinander verheirateten Personen“ erklärt, und zu „Geschlechtsverkehr“ (heterosexueller, analer, oraler) wird in diesem Werk gesagt, daß dabei „die Genitalien von mindestens einer Person“ mitwirken müssen. Diese Erklärung des Wortes „Hurerei“ deckt sich also mit der Bedeutung des griechischen Wortes pornéia.

Nach dem Theologischen Begriffslexikon zum Neuen Testament (hrsg. v. L. Coenen, 1979) bedeutet pornéia zum Beispiel „Unzucht, Hurerei“. Ferner heißt es darin: „Die Wortgruppe [zu der pornéia gehört] kann die verschiedenen außerehelichen sexuellen Verhaltensweisen, soweit sie von der jeweils offiziellen gesellschaftlichen oder religiösen Norm abweichen, beschreiben (zB Homosexualität, Promiskuität, Pädophilie [Unzucht mit Kindern] etc.), wie vor allem auch die Prostitution im eigentlichen Sinne.“ Demnach würde pornéia auch Ehebruch (griechisch: moichéia) und viele andere außereheliche unsittliche Handlungen einschließen, wie oralen oder analen Geschlechtsverkehr und Sodomie.

In Walter Bauers Wörterbuch zum Neuen Testament (1971) wird pornéia wie folgt definiert: „d. Unzucht, d. Hurerei v. jeder Art illegitimen Geschlechtsverkehrs“.

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