Fußnote
a Geistiggesinntsein wird definiert als „Feingefühl oder Treue in Verbindung mit religiösen Werten; die Qualität oder das Wesen der Religiosität“. Eine geistiggesinnte Person ist das Gegenteil von einem fleischlichen, animalischen Menschen (1. Korinther 2:13-16; Galater 5:16, 25; Jakobus 3:14, 15; Judas 19).