Fußnote
a Gemäß dem Deutschen Wörterbuch von Brockhaus-Wahrig bedeutet „Polygamie“ die „Ehegemeinschaft eines Mannes mit mehreren Frauen od. einer Frau mit mehreren Männern“. Der speziellere Begriff „Polygynie“ bezeichnet die „Ehegemeinschaft eines Mannes mit mehreren Frauen“.