Fußnote
a Einige Christen, die in Krankenhäusern arbeiten, müssen das Kriterium der Befugnis berücksichtigen. Ein Arzt mag befugt sein, einem Patienten eine bestimmte Medizin oder Behandlungsmethode zu verordnen. Wie könnte aber ein christlicher Arzt, der diese Befugnis hat, eine Bluttransfusion verordnen oder eine Abtreibung vornehmen, wenn er weiß, was die Bibel zu diesen Themen sagt — selbst dann, wenn der betreffende Patient damit einverstanden wäre? Eine im Krankenhaus beschäftigte Krankenschwester hätte dagegen wahrscheinlich keine derartige Befugnis. Während ihres regulären Dienstes wird sie womöglich von einem Arzt gebeten, für irgendeinen Zweck eine Blutprobe zu machen oder sich um eine Patientin zu kümmern, die eine Abtreibung vornehmen lassen möchte. Dem in 2. Könige 5:17-19 beschriebenen Beispiel entsprechend, könnte sie zu dem Schluß kommen, da sie keine Weisungsbefugnis habe, keine Bluttransfusion anordne und keine Abtreibung vornehme, könne sie einem Patienten ohne weiteres rein menschliche Dienste leisten. Natürlich müßte sie dennoch ihr Gewissen berücksichtigen, damit sie sich ‘mit einem reinen Gewissen vor Gott betragen’ kann (Apostelgeschichte 23:1).