Fußnote
a Gemäß dem Recht auf freie Religionsausübung steht es der Frau zu, christliche Zusammenkünfte zu besuchen. In einigen Fällen war der Mann nicht bereit, sich zu solchen Zeiten um die minderjährigen Kinder zu kümmern, weshalb liebevolle Mütter sie mit in die Zusammenkünfte nehmen mussten.