Fußnote
b Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Kontrollorgan des Europarats, das über vermeintliche Verstöße gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten entscheidet. Georgien ratifizierte die Konvention am 20. Mai 1999 und verpflichtete sich damit zu ihrer Einhaltung.