Fußnote
a Nur in einem aktuellen, laufenden Notfall, der nach Ansicht des Arztes sofortiger Aufmerksamkeit bedarf, können Behandlungen, die für das Leben oder die Gesundheit des Kindes notwendig erscheinen (einschließlich Bluttransfusionen), rechtmäßig ohne elterliche oder gerichtliche Einwilligung durchgeführt werden. Ein Arzt ist natürlich rechenschaftspflichtig, wenn er sich auf diese gesetzliche Vollmacht in Notfällen beruft.