Fußnote
a Laut Aussage des UN-Flüchtlingshilfswerks gibt es außer Flüchtlingen und Asylsuchenden, die ihr Heimatland verlassen haben, auch diejenigen, die innerhalb des eigenen Landes vertrieben wurden, sowie solche, die über internationale Grenzen hinweg vertrieben wurden, aber rechtlich nicht als Flüchtlinge eingestuft werden.