Fußnote
a Sterbehilfe (oder Euthanasie) wird definiert als „absichtliche Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken durch Medikamente oder durch Abbruch der Behandlung“ (Duden, Deutsches Universalwörterbuch). Wenn ein Arzt einem Patienten hilft, sein Leben zu beenden, nennt man das einen ärztlich assistierten Suizid.