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  • Zehn Worte
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • Das zehnte Gebot (2Mo 20:17) war einzigartig, denn es verbot Begehrlichkeit, d. h. unerlaubtes Verlangen nach dem, was ein anderer besitzt, einschließlich der Ehefrau. Kein menschlicher Gesetzgeber hat je ein solches Gesetz erlassen, ja es bestünde gar keine Möglichkeit, die Menschen zu zwingen, ein solches Gesetz zu halten. Durch das 10. Gebot erreichte Jehova jedoch, dass jeder Einzelne ihm, der alle geheimen Gedanken des menschlichen Herzens sieht und kennt, rechenschaftspflichtig war (1Sa 16:7; Spr 21:2; Jer 17:10).

  • Zehn Worte
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • Andere jedoch, so auch Augustinus, fassten das Gebot gegen fremdländische Götter und das Gebot gegen die Anfertigung von Bildern als e i n Gebot zusammen (2Mo 20:3-6; 5Mo 5:7-10) und teilten dann, um doch 10 Gebote zu haben, Vers 17 von 2. Mose 20 (5Mo 5:21) in 2 Gebote: in ein neuntes gegen das Begehren der Frau des Nächsten und in ein zehntes gegen das Begehren des Hauses und der übrigen Besitztümer des Nächsten. Augustinus suchte seine theoretische Einteilung mit dem Wortlaut der späteren Parallelfassung des Dekalogs aus 5. Mose 5:6-21 zu stützen, wo in Vers 21 zwei verschiedene hebräische Verben gebraucht werden („Auch sollst du nicht ... begehren [eine Form des hebr. Wortes chamádh]. Ebenso sollst du nicht selbstsüchtig ... verlangen [eine Form des hebr. Wortes ʼawáh]“), und nicht mit dem früheren Text aus 2. Mose 20:17, wo zwei Mal ein und dasselbe Verb („begehren“) gebraucht wird.

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