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UnparteilichkeitEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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Der hebräische Ausdruck naßáʼ paním, „mit Parteilichkeit behandeln“, bedeutet wörtlich „das Angesicht erheben“ (3Mo 19:15). Eine orientalische Art der Begrüßung bestand darin, sich demütig zu verneigen und das Gesicht zur Erde zu wenden. Als Erwiderung und zum Zeichen der Anerkennung hob oder richtete der Begrüßte das Gesicht dessen, der sich verneigte, empor. (Vergleiche 1Mo 32:20, wo „freundlich aufnehmen“ eine Wiedergabe der hebräischen Wendung ist, die „das Angesicht erheben“ bedeutet.) Mit der Zeit wurde der Ausdruck geringschätzig für korrupte Bevorzugung gebraucht.
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UnparteilichkeitEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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Rat für die Richter. Jehova gab den Richtern in Israel wichtigen Rat in Bezug auf Unparteilichkeit. Richter standen unter dem strengen Gebot: „Ihr sollt beim Rechtsprechen nicht parteiisch sein“ (5Mo 1:17; 16:19; Spr 18:5; 24:23). Sie durften einem Armen gegenüber keine Parteilichkeit bekunden, bloß weil er arm war, weder aus Sentimentalität noch aufgrund eines Vorurteils gegen Wohlhabende. Auch einen Reichen durften sie nicht wegen seines Wohlstands bevorzugen, etwa um sich bei ihm einzuschmeicheln, um einer Bestechung willen oder aus Furcht vor seiner Macht oder seinem Einfluss (3Mo 19:15). Gott verurteilte schließlich die untreue levitische Priesterschaft in Israel, weil sie sein Gesetz missachtete und, wie er ausdrücklich erwähnt, Parteilichkeit bekundete, denn die Priester amtierten als Richter im Land (Mal 2:8, 9).
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