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Ehe, HeiratEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Unter dem mosaischen Gesetz konnte sich ein Mann von seiner Frau scheiden lassen, wenn er etwas „Anstößiges“ an ihr gefunden hatte. Das schloss natürlich nicht Ehebruch ein, denn darauf stand die Todesstrafe. Zu den Vergehen, die eine Scheidung rechtfertigten, gehörten möglicherweise große Respektlosigkeit gegenüber dem Ehemann oder dem Haus seines Vaters oder eine Tat, die Schmach auf die Hausgemeinschaft des Mannes brachte. Der Mann war verpflichtet, der Frau ein schriftliches Scheidungszeugnis zu geben, was zeigt, dass er in den Augen der Gemeinde triftige Gründe für eine Scheidung haben musste. Da das Zeugnis eine gesetzliche Urkunde war, liegt der Gedanke nahe, dass der Mann vorher die älteren, befugten Männer der Stadt konsultieren musste. Die Frau konnte dann wieder heiraten, wobei das Zeugnis sie schützte, falls sie später des Ehebruchs bezichtigt werden sollte.
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